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Bosch Energy and Building Solutions Deutschland

Feuerwehraufschaltung: die wichtigsten Fragen und Antworten

Konzession, Kabelschema, Maßnahmenplan oder Übertragungseinrichtung: Wer seine Brandmeldeanlage zur Feuerwehr oder zu einer anderen Notruf- und Servicestelle aufschalten muss oder möchte, sieht sich schnell mit einer Vielzahl technischer, rechtlicher und organisatorischer Anforderungen konfrontiert. Dieses FAQ bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Fragen und Begriffe rund um die Feuerwehraufschaltung – verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet, damit Sie gut vorbereitet in die Planung und Umsetzung gehen können.

FAQs | Technik und Alarmübertragung

Eine Gefahrenmeldeanlage ist nach DIN 0833 eine Fernmeldeanlage zum zuverlässigen Melden von Gefahren für Personen, Sachen oder die Umwelt. Als Gefahrenmeldeanlagen im Sinne der Norm werden Alarmübertragungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen bezeichnet.

Eine Alarmübertragungsanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage, die zur Übertragung von Informationen zwischen einer oder mehreren Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen dient (DIN 0833).

Die Gefahrenmeldeanlage ist in der Regel mit einer Alarmempfangsstelle (oder Bosch Leitstelle) verbunden, die im Falle eines Alarms sofortige Maßnahmen ergreift, wie z.B. das Benachrichtigen von Sicherheitsdiensten oder der Polizei/Feuerwehr.

Eine Übertragungseinrichtung (ÜE), auch Übertragungseinheit genannt (veraltete Begriffe: Übertragungsgerät, Wählgerät), dient zum Absetzen eines Fernalarms bei Gefahrenmeldeanlagen wie Einbruchmeldeanlagen, Überfallmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen.

Der (Alarm-)Übertragungsweg ist die Verbindung zwischen der Übertragungseinrichtung und der hilfeleistenden Stelle (Alarmempfangsstelle). Dieser setzt sich aus dem Erst-Alarmübertragungsweg und dem Ersatz-Alarmübertragungsweg zusammen. Für den Erst-Übertragungsweg stehen unterschiedliche Technologien, wie beispielsweise DSL, Funk und Glasfaser zur Verfügung. Bosch benutzt zur Alarmübertragung das „Bosch Sicherheitsnetzwerk“ (BoSiNet). Dies ist ein exklusives, privates, geschlossenes und VdS-zugelassenes Netzwerk, das über statische IP-Adressen verfügt. Im Vergleich zu einem gewöhnlichen Internetanschluss basiert BoSiNet auf einem eigenen Adressbereich innerhalb der Netzproviderinfrastruktur.
Für den Ersatz-Übertragungsweg stehen verschiedene Mobilfunkanbieter zur Verfügung.

Die Bosch Leitstellen sind sogenannte „Clearingstellen“. Normativ werden die Clearingstellen als Alarmempfangsstellen (AES) und Alarmprovider bezeichnet. Die AES nimmt Meldungen, z.B. Alarme und Störungen über Übertragungswege entgegen. Die eingehenden Meldungen werden geprüft und in Sekundenschnelle an die behördlichen Hilfeleister oder an die Bosch-NSL weitergeleitet.
An ein AES werden hohe Sicherheitsanforderungen gestellt. Bosch AES sind georedundant (Entfernung zwischen den Standorten > 200 km) aufgebaut.

Eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) ist für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen sowie für die Koordination von Maßnahmen zuständig. Diese Leitstellen spielen eine entscheidende Rolle im Notfallmanagement. Die Bosch-NSL empfängt 24/7 Alarme und Störungen analysiert diese und führt die im Maßnahmenplan vereinbarten Aktionen durch.

Ein Hausanschluss ist der Teil der Infrastruktur, der ein Gebäude mit den Versorgungsnetzen für verschiedene Dienstleistungen verbindet. Um eine Aufschaltung vorbereiten zu können, ist es wichtig zu wissen, wie das aufzuschaltende Objekt „erschlossen“ ist. Hierunter fällt die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten, insbesondere Internet- und Telefonanschlüssen, in einem bestimmten Gebiet oder für ein bestimmtes Grundstück. Wenn ein Gebiet als "erschlossen" bezeichnet wird, bedeutet dies, dass die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, um Telekommunikationsdienste anzubieten. Bosch arbeitet hier mit der Telekom AG zusammen. Siehe auch Alarmübertragungswege.

Für eine optimale Übertragung bei einer Funkübertragungsstrecke wird eine ausreichende Signalstärke benötigt. Eine Funkpegelmessung vor Ort kann durchgeführt werden.

Um eine Aufschaltung gewährleisten zu können, müssen durch den Betreiber bauseitige Leistungen erbracht werden. Diese sind aus den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Beispiele sind in den Kabelschemata abgebildet.

FAQs | Aufschaltung zur Behörde oder zur Bosch Leitstelle

Die Konzession ist ein Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer oder mehreren Firmen (Konzessionsnehmer). Der Konzessionsnehmer wird mit der Erbringung von Leistungen vorliegend zur Errichtung und dem Betrieb einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) betraut.

Unter „allgemeiner Alarm“ zur Feuerwehr wird z.B. der Brandalarm verstanden. Eine Gefahrenmeldeanlage erkennt ein Ereignis und gibt dieses an die Übertragungseinrichtung weiter. Die Meldung wird in Sekundenschnelle 1:1 an die Behördenleitstelle übertragen.

Unter einem Kriterium oder einer Meldung wird ein Ereignis verstanden, das von einer GMA erkannt und je nach Bewertung an die Übertragungseinrichtung (ÜE) zur Weiterleitung an eine vordefinierte Stelle übermittelt wird. Eine ÜE ist auch in der Lage, Ereignisse (z. B. Netzstörungen) zu erfassen und weiterzuleiten.

Die Bosch NSL ist für die Aufschaltung von Alarmen, Meldungen und Ereignissen z.B. aus der Gebäudeleittechnik und anderen Informationsquellen zuständig und ist Teil der Sicherungskette des Objektes. Um dem individuellen Schutzbedürfnis und/oder Anforderungen eines Dritten, z.B. Versicherungen etc. zu entsprechen, gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Sicherungsszenarien.

Beispiele für eine Aufschaltung zur Bosch NSL:

  • Benachrichtigungsoption bei einem Ereignis/Meldung
  • Einbruchalarm
  • Sabotage Feuerwehrschlüsseldepot
  • Störung der Gefahrenmeldeanlage
  • Störung der Lüftungsanlage
  • Störung der Energieversorgung

Siehe auch Notruf- und Serviceleitstelle.

In jedem Fall ist ein Maßnahmen-/Interventionsplan (siehe Maßnahmenplan) erforderlich, um zielgerichtet die erforderlichen und gewünschten Maßnahmen einzuleiten.

In einem Maßnahmen- bzw. Interventionsplan legt der Betreiber fest, welche Maßnahmen bzw. Aktionen im Falle eines Ereignisses/einer Meldung durch die Bosch NSL zu ergreifen sind. Ferner werden die Ansprechpersonen auf Kundenseite festgelegt. Die 24h/7Tage besetzte Bosch-Leitstelle übernimmt im Alarmfall die Aufgabe, z. B. den Betreiber oder private Sicherheitsdienstleister zu kontaktieren.

Unter den Benachrichtigungskontakten sind Personen oder ständig besetzte Stellen zu verstehen, die im Ereignisfall von der Bosch NSL zu kontaktieren sind. Dies wird im individuellen Maßnahmenplan des Betreibers festgelegt. Dieser muss sicherstellen, dass eine 24h/7Tage Erreichbarkeit gewährleistet ist. Siehe auch Maßnahmenplan.

Die Fachfirma oder Errichter ist ein Fachunternehmen, das für die Planung, Installation und Inbetriebnahme sowie ggf. die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen zuständig ist. Die Fachfirmen/Errichter müssen bestimmte Qualifikationen und Zertifizierungen besitzen, um sicherzustellen, dass sie die normativen und oder richtlinienrelevanten Anforderungen und Sicherheitsstandards einhalten.

Der Konzessionsnehmer/Alarmprovider, im vorliegenden Fall Bosch, ist durch behördliche Vorgaben in der Regel verpflichtet, die Kontaktdaten und ggf. die Qualifikation der Fachfirma/Errichters zu dokumentieren.

Der Instandhalter der Gefahrenmeldeanlage ist ein Fachunternehmen, das für die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen zuständig ist. Instandhaltung umfasst Wartung und Instandsetzung. Instandhalter müssen über spezifische Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen, um sicherzustellen, dass die geltenden Sicherheitsstandards und gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Konzessionsnehmer oder Alarmprovider, im vorliegenden Fall Bosch, ist durch behördliche Vorgaben in der Regel verpflichtet, die Kontaktdaten und ggf. Qualifikation des Instandhalters zu dokumentieren.

Die Zertifizierung als Fachfirma für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 ist ein Nachweis, dass ein Unternehmen die erforderlichen Qualifikationen und Standards erfüllt, um Brandmeldeanlagen professionell zu planen, zu installieren und instand zu halten. Die DIN 14675 ist eine Norm, die spezifische Anforderungen an die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Brandmeldeanlagen mit der Aufschaltung auf eine behördlich festgelegte Stelle (z.B. Feuerwehr) festlegt.

Die Zertifizierung als Fachfirma gemäß DIN 14675 gilt in Deutschland als Voraussetzung für Leistungserbringungen im Bereich „Brandmeldeanlagen“.

Eine VdS-Zertifizierungsnummer, auch als G-Nummer bezeichnet, ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die einem Produkt zugewiesen wird, welches von der VdS Schadenverhütung GmbH zertifiziert wurde. VdS ist eine akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle in Deutschland. Die Dienstleistungen umfassen Risikobeurteilungen, Prüfungen von Anlagen, Zertifizierungen von Produkten, Firmen und Fachkräften sowie ein breites Bildungsangebot.

Insgesamt ist die VdS-Zertifizierungsnummer ein wichtiges Merkmal für Produkte im Bereich Sicherheitstechnik, das sowohl Herstellern als auch Endverbrauchern hilft, qualitativ hochwertige und zuverlässige Lösungen zu identifizieren.

Um unseren Technikern ungehinderten Zugang (z.B. zur Gefahrenmeldeanlage, Übertragungseinrichtung, Hausanschluss des Telekommunikationsanbieters etc.) zu gewährleisten, ist es wichtig, uns einen Ansprechpartner vor Ort zu benennen.

Der Wunschtermin ist der Tag, an der die Aufschaltung fertiggestellt sein soll. Fertiggestellt bedeutet, dass an diesem Tag die Übertragungseinrichtung übergeben wird und eine behördliche Abnahme möglich ist. Die Fertigstellung einer Aufschaltung kann in drei Phasen unterteilt werden:

  1. Technische Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung
  2. Abnahme der Übertragungseinrichtung durch den Kunden
  3. Behördliche Abnahme mit der Behördenleitstelle (z.B. Feuerwehr)

Die Phasen können bei Bedarf an einem oder mehreren Tagen durchgeführt werden. Eine ausreichende Vorlaufzeit ist einzuplanen und mit uns abzustimmen.

FAQs | Vertrag und zeitlicher Ablauf

Der Betreiber einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) ist die Person oder Organisation, die für den Betrieb und die Wirksamkeit der Anlage verantwortlich ist. Gemäß der Betreiberverantwortung ist der Betreiber dazu verpflichtet, die Anlage in einer ordnungsgemäßen Weise zu betreiben, zu warten und zu dokumentieren. Dies dient dem Zweck, die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.

In der Regel dauert eine Aufschaltung von der Angebotsabgabe bis zur Fertigstellung 8-12 Wochen. Die Bearbeitung des Vorgangs kann erst stattfinden, wenn alle Unterlagen wie im Angebot beschrieben vorliegen.

Falls eine Aufschaltung jedoch so schnell wie möglich erfolgen muss, wenden Sie sich bitte direkt an uns und holen Sie ein Angebot für eine beschleunigte Bereitstellung ein.

Unser Angebot beinhaltet standardmäßig die Montage und Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung einschließlich der Alarmübertragungswege zum Hilfeleister. Die Instandhaltung der Alarmübertragungsanlage ist ebenfalls im Mietvertrag inkludiert. Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Aufschaltung von Störmeldungen auf die Bosch Notruf- und Serviceleitstelle können ebenfalls angeboten werden. Der Konzessionsgeber erhebt in der Regel eine Gebühr, welche separat ausgewiesen ist. Die einzelnen Positionen entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot.

Um Ihre Aufschaltung realisieren zu können, muss diese die unterschiedlichsten Stationen durchlaufen. Je nach Ausführung und behördlichen Vorgaben sind unterschiedlichste Akteure zu beteiligen:

  1. Angebotsanfrage (Interessent)
  2. Prüfung der Angebotsunterlagen und Angebotslegung (Bosch)
  3. Kundenunterschrift inkl. aller benötigten Unterlagen/Informationen (Kunde)
  4. Auftragsbestätigung und Bereitstellung der Alarmübertragungswege (Bosch)
  5. Behördliche Freigabe der Aufschaltung (Behörde)
  6. Installation und Inbetriebnahme der Übertragungseinrichtung (Bosch)
  7. Behördenabnahme der Aufschaltung (Betreiber, GMA-Betreiber, Bosch)

Neben den allgemeinen Vertragsunterlagen ist es wichtig, sich vorab bei der zuständigen Feuerwehr zu erkundigen, welche Unterlagen für einen Anschluss erforderlich sind. Informationen hierzu finden Sie zum Teil auch in den (Technischen) Anschlussbedingungen der Feuerwehren (T)AB.

Der Begriff "Installationsadresse" bezieht sich auf den spezifischen Standort, an dem die Aufschaltung eingerichtet wird.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine eindeutige Kennung für Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Ländern. Sie dient der Identifikation im Geschäftsverkehr, der Umsatzsteuerbefreiung, dem Vorsteuerabzug und der Rechnungsstellung. In vielen Ländern ist die Angabe der USt-IdNr. auf Rechnungen und in der Buchhaltung gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Um Ihre Anfragen schnell beantworten zu können, wenden Sie sich bitte bei Fragen zu Ihrem Angebot an unsere Service-E-Mail-Adresse. Diese sowie die Telefonnummer finden Sie in Ihrem Angebot.

Sie haben uns beauftragt und haben Fragen zum Montageablauf, bauseitigen Leistungen oder zur Terminabsprache? Den Kontakt für Ihren zuständigen Realisierungsmanager können Sie der Auftragsbestätigung entnehmen.

Sie sind bereits Kunde bei Bosch und haben Fragen zu Ihrem bestehenden Vertrag? Dann wenden Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer (Kontraktnummer) an: bestandsverwaltung.st-bt-magdeburg@de.bosch.com

Bitte halten Sie Ihre Meldernummer/Objektnummer und das Betreiberkennwort inklusive Passwort bereit:

Bosch Clearingstelle

  • Aufschaltungen zur Feuerwehr und Polizei
  • Rückfragen zu Ihrer bestehenden Aufschaltung, für Revisionsschaltungen und Abschaltung oder es gibt Änderungen im Maßnahmenplan
  • cs.st@de.bosch.com
  • +49(89)250062 001

Bosch Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)

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  • Rückfragen zu Ihrer bestehenden Aufschaltung, zum Interventionspartner, für Revisionsschaltungen und Abschaltung oder es gibt Änderungen im Maßnahmenplan
  • Nsl.st@de.bosch.com
  • +49(89)250062 010

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