Vernetztes Energiemanagement 4.0 mit attraktiver Förderung
Profitieren Sie jetzt von öffentlicher Förderung bei Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Unternehmens
Energieeffizienz im Unternehmen steigern
Mit vernetztem Energiemanagement 4.0 von Bosch lassen sich Energieverbräuche analysieren und Lastspitzen vermeiden, oder aber Abweichungen in Verbrauchsmustern von Maschinen erkennen und korrigieren. Die cloudbasierte Anwendung führt Daten aus verschiedenen Quellen zusammen und berechnet exakt passende Kennzahlen zur Bewertung der Energie- und Ressourceneffizienz.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass auf Basis einer transparenten Darstellung des Energieeinsatzes der gesamte Energieverbrauch um durchschnittlich bis zu 12% gesenkt werden kann - und das allein durch organisatorische und einfach und kostengünstig umzusetzende Maßnahmen.
Jetzt attraktive Zuschüsse sichern*
Bei der Einführung von vernetztem Energiemanagement 4.0 profitieren Sie von attraktiven Förderprogrammen. Der deutsche Staat unterstützt Investitionen in Energieeffizienz und Energiemanagementsoftware. Unternehmen erhalten bis zu 40 % der gesamten Investitionskosten zurückerstattet.
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist, dass eine Lösung für das digitale Management von Energiedaten konform zu den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 ist und durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähig eingestuft wurde. Des Weiteren muss das antragstellende Unternehmen bereits über ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS verfügen oder sich aktuell im Zertifizierungsprozess befinden. Für kleine- und mittelständische Unternehmen ist es ausreichend, ein alternatives System nach der Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (SpaEfV), Anlage 2 nachzuweisen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden insbesondere der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von Software und Hardware in Zusammenhang mit der Einrichtung bzw. Anwendung eines Energiemanagementsystems staatlich unterstützt. Folgende Investitionskosten sind förderfähig:
Planung
- Erstellung eines Messkonzeptes (bei externer Beauftragung)
Initiale Implementierungskosten
Software
- Entwicklung eines Implementierungs- und Visualisierungskonzepts
- Erwerb der Lizenz einer Energiemanagement-Software
- Inbetriebnahme
- Schulung der Mitarbeiter
Hardware
- Kauf von Zähler und Sensoren, Analog-Digital-Wandler sowie von Datenloggern und Gateways
- Installation und Verkabelung der Hardware (durch externe Beauftragung)
Jährliche Lizenzgebühren
- Lizenzgebühren innerhalb der ersten 24 Monate
30%
der gesamten förderfähigen Investitionskosten können für alle Unternehmen erstattet werden. Und sogar bis zu
40%
beträgt der maximale Bonus für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern,
einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. EUR.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung muss über ein elektronisches Formular auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgen.
Eine Neuerung ist, dass bei Einführung von Energiemanagement-Software nicht mehr zwangsläufig auf den Zuwendungsbescheid gewartet werden muss, sondern nach Antragstellung mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme begonnen werden kann.
Das Antragsformular finden Sie direkt auf der
Dank der staatlichen Förderung ist die Einführung von Energiemanagement attraktiv wie nie.
Wir unterstützen Sie
Planen Sie die Einführung einer Energiemanagement-Software und haben noch Fragen? Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zu mehr Transparenz und höherer Energieeffizienz in Ihrem Unternehmen.
*Stand: Juli 2020. Bitte beachten Sie, dass Förderungen und gesetzliche Voraussetzungen möglichen Änderungen unterliegen können. Informieren Sie sich vor einer Investition nochmals über die aktuelle Rechtslage.