Zum Hauptinhalt springen
Bosch Energy and Building Solutions Deutschland

Anforderungen des GEG erfüllen und Förderungen sichern

Gebäudeautomation von Bosch sorgt für nachhaltige und energieeffiziente Gebäude

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an Gebäude in Bezug auf die Energieeffizienz werden in Deutschland durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Am 8. September 2023 wurde im Deutschen Bundestag der Gesetzesbeschluss zur Änderung des GEG beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue GEG in Kraft. Es enthält unter anderem auch wesentliche, neue Anforderungen an die Gebäudeautomationssysteme.

Wir unterstützen Sie dabei, den mit den Anforderungen des GEG einhergehenden Handlungsbedarf im Bereich Gebäudeautomation zu verstehen und ökologisch und ökonomisch bestmöglich umzusetzen.

Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation

  • Nicht-Wohngebäude im Bestand mit einer Heizung oder Klimaanlage von > 290 kW Nennleistung müssen bis Ende 2024 mit einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden, die Daten über eine gängige und frei konfigurierbare Schnittstelle nach außen zur Verfügung stellt. Ebenso muss ein „System für die Gebäudeautomatisierung und –steuerung“ eingeführt werden.
    Der Gesetzestext lässt leider Interpretationsspielraum zu, ob damit der „Automatisierungsgrad B“ gefordert oder eine GA-Funktionalität anderweitig nachzuweisen ist (siehe späteres Kapitel 4.3 „Juristische Interpretationen“). Nun umfasst der „Automatisierungsgrad B“ nur wenige Anforderungen (siehe später) und aus Gründen der Planungssicherheit ist es womöglich ratsam, sich an diesen zu orientieren.
  • Nicht-Wohngebäude im Bestand mit einem bestehenden GA-System des Automatisierungsgrad B oder besser müssen bis Ende 2024 die Fähigkeit zur herstellerübergreifenden Kommunikation nachweisen.
  • Neu zu errichtende Nicht-Wohngebäude müssen mit einem GA-System des Automatisierungsgrad B oder besser ausgestattet sein.
  • Für betroffene Gebäude gilt zusätzlich:
    Die Inbetriebnahme muss eine Heiz- bzw. Kühlperiode umfassen.
    Es muss sichergestellt werden, dass eine Kommunikation zwischen den gebäudetechnischen Systemen und den Anwendungen auch bei unterschiedlichen herstellereigenen Technologien und Geräten möglich ist.

Quelle: IGT - Institut für Gebäudetechnologie
Weiterführende Infos (unter anderem Kapitel 4.3 „Juristische Interpretationen“) finden Sie im Whitepaper des IGT:
Die gesetzlichen Anforderungen des GEG 2024 an die Gebäudeautomation

 

Gut zu wissen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem zentralen Förderprogramm, um den Energieverbrauch zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern.

In 6 Schritten zu Ihrer individuellen Effizienzlösung und Förderung

Unsere Lösungen, einschließlich eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, unterstützen Sie dabei, Ihre Gebäude mit gesetzes- und richtlinienkonformen Gebäudeautomationssystemen auszustatten und gleichzeitig die Förderungen zu nutzen. Wir begleiten Sie über den gesamten Prozess der Wertschöpfung. Verlassen Sie sich auf über 40 Jahre Expertise bei der Planung und Umsetzung intelligenter, gesamtheitlicher und nachhaltiger Gebäudeautomationssysteme.

In 6 Schritten zur maximalen Förderung - Gebäudeautomation wird Pflicht nach GEG

 

Schritt 1 – Start up

  • Durchführen eines Erstgespräches
  • Gegenseitiges Kennenlernen und Vertrauen aufbauen als Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit
  • Einschätzen des Optimierungspotenzials
  • Abstimmen der gemeinsamen Zielsetzung. Ziele müssen definiert werden, um erreichbar und überprüfbar zu sein, spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein.

Schritt 2 – Potenzialanalyse

  • Die Potenzialanalyse erfolgt für unsere Kunden kostenneutral vor Ort, in der Regel durch eine Begehung der Anlagen gemeinsam mit dem Betreiber.
  • Oft nennen die Betreiber im Zuge der Begehung Problemstellen. Diese nehmen wir als Handlungsfelder mit auf.
  • Die Begehung dokumentieren wir mittels einer Fotodokumentation sowie Stichpunkten zu Optimierungspotentialen.
  • Im Nachgang erarbeiten wir einen Analysebericht mit den Handlungsfeldern und stellen den aktuellen Zustand sowie die ermittelten Optimierungsoptionen dar.

Schritt 3 – Kostenschätzung

Basierend auf dem Analysebericht erstellen wir eine Kostenschätzung für die Realisierung sowie ein Angebot für die Planungsleistung (LPH5).

Die Leistungen unserer Planung werden im Vorfeld vereinbart und vertraglich abgesichert.

Schritt 4 – Fördermittel beantragen

  • Beantragen der Fördermittel auf Basis der Kostenschätzung.
  • Die Beantragung der Förderung ist nur durch einen "Energieeffizienzexperten" (EEE) möglich. Sie beauftragen den EEE, welcher den Antrag bei der BAFA einreicht.
  • Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses.

Schritt 5 – Planungsleistung beauftragen und durchführen

  • Der Kunde beauftragt die Durchführung der Planungsleistung.
  • Parallel zur Bearbeitung des Förderantrages seitens der Förderstelle, kann mit der Planung begonnen und die Ausführungsplanung erstellt werden.
  • HINWEIS: Auch die Planungsleistung wird mit 50% gefördert.

Schritt 6 – Realisierung

  • Nach Eingang des Förderbescheides, erfolgt die Beauftragung der Realisierungsphase durch den Kunden.
  • Realisieren des Projektes
  • Vorteil für unsere Kunden ist, dass bereits eine hochwertige Ausführungsplanung vorliegt. Die Schemata können aus der Ausführungsplanung übernommen und in die Montageplanung überführt werden. Funktionen sind bereits mit dem Kunden abgestimmt und dokumentiert.

Sie profitieren doppelt

Zum 01. Januar 2021 wurde von der BAFA das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ins Leben gerufen. Dieses umfasst unter anderem die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen der Gebäudeautomation in Bestandsgebäuden und seit dem 01. Juli 2021 auch die Förderfähigkeit der Kosten beim Kauf oder Neubaumaßnahmen. Den förderfähigen Umfang beschreibt die BAFA im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Jetzt kommen unsere Experten ins Spiel und übersetzen für Sie die äußerst vielfältigen und komplexen Inhalte in aussagekräftige Investitionsempfehlungen, belastbare Angebote sowie eine konkrete Planung für die Realisierung.

Mit dem Förderprogramm ergeben sich unterschiedliche finanzielle Unterstützungen je nach Gebäudetyp, Gebäudeart und Förderart.

  • 15% Förderung für die Umsetzung förderfähiger Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung (die in den Richtlinien Bundesförderung für effiziente Gebäude genannten Fördertatbestände)
  • 25% bis 45% Förderung für MSR, Sensorik und Energiemangement-Software im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems
  • 50% Förderung für die Planungsleistung

Sie profitieren doppelt: Zum einen profitieren Sie von den Förderungen und darüber hinaus von den mit den Effizienzmaßnahmen einhergehenden Einsparungen im Gebäudebetrieb.

Sie wollen mehr erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weiterführende Informationen

Neue Bewertungsgrundlage für die Effizienz der Gebäudeautomation - Ersatz der EN 15232 durch die ISO 52120

Neue Bewertungsgrundlage für die Effizienz der Gebäudeautomation - Ersatz der EN 15232 durch die ISO 52120

Auf der linken Seite der Grafik sind die gesetzlichen Anforderungen abgebildet. Die EPBD in der Version von 2018 legt die europäischen Anforderungen an Gebäude fest. In Deutschland wurde die EPBD über das GEG umgesetzt.

Die rechte Seite der Grafik beinhaltet die Normen, auf die sich die gesetzlichen Anforderungen beziehen.

  • EPBD: European Performance of Buildings Directive
    Die derzeit gültige EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) wurde am 30. Mai 2018 als „RICHTLINIE (EU) 2018/844 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ veröffentlicht.
  • GEG: Gebäudeenergiegesetz (01.01.2024): Energetische Anforderungen an Neubauten und Bestand, Anteile regenerativer Energiequellen, Energieausweis, Heizungs- und Kühlungsanlagen Das GEG ist im Wesentlichen die Zusammenlegung der früheren EnEV, des EnEG (EnergieEinsparungsgesetz) und des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Es legt die Mindestanforderungen an Gebäude in Bezug auf den energieeffizienten Betrieb fest.
  • DIN V 18599: Die DIN V 18599 schreibt das grundlegende Bilanzierungsverfahren zur Berechnung des Energiebedarfs in Gebäuden vor und ist somit die Grundlage für die vom Energieausweis erforderlichen Daten.
  • DIN V 18599 / Teil 11: Übernahme der DIN EN 15232 Systematik im Berechnungsverfahren für den Energiebedarf von Gebäuden.
  • DIN EN 15232: Bewertung der Gebäudeautomation, zukünftig ISO 52120 (mit strengeren Vorgaben). Die DIN EN 15232 ermöglicht es, das energetische Einsparpotenzial durch Gebäudeautomation zu ermitteln. Je nach dem Ergebnis werden Gebäude einer von vier Gebäudeautomations-Effizienzklassen zugeordnet:
    • Klasse A: hoch energieeffizientes Gebäudeautomationssystem (GA-System) und Technisches Gebäudemanagement (TGM)
    • Klasse B: erweitertes GA-System und einige spezielle TGM-Funktionen
    • Klasse C: Standard GA-System
    • Klasse D: GA-System, das nicht energieeffizient ist
    • BEG: Zum 1. Januar 2021 wurde in Deutschland das Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ins Leben gerufen und umfasst auch die Förderfähigkeit von Einzelmaßnahmen der Gebäudeautomation.
    • Der Energieausweis ist ein Dokument, welches die relevanten Daten zur Energieeffizienz und zu den Energiekosten eines Gebäudes enthält. Er liefert Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.

Sie interessieren sich für unsere Lösungen und Angebote rund um die Gebäudeautomation?

Unsere Experten begleiten Sie mit System bei der Planung oder Umrüstung Ihres Gebäudes. Wir sind gespannt auf Ihre Fragen und stehen gern jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.