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Vor der Tat ansetzen

Ganzheitliche Geldautomaten- und Foyersicherheitslösung schützt Menschen und Werte

Welchen Schutz moderne Technologielösungen Banken und Finanzinstituten bieten, um Sprengungen bestenfalls zu verhindern, und Menschen umfassend zu schützen, erläutern wir in diesem Fachartikel.

Frau hebt Geld am Automaten ab
Vor 55 Jahren wurde der erste Geldautomat in Deutschland in Betrieb genommen. Heute gibt es deutschlandweit rund 55 000 Geldautomaten.

Die Bedrohungslage hat sich für Banken und Finanzinstitute in den vergangenen Jahren stark verändert. Durch die Abschaffung von griffbereitem Bargeldbestand und die umfangreiche Absicherung im Rahmen moderner Kassensicherungskonzepte haben sich die Übergriffe weg vom klassischen Raubüberfall hin zu Angriffen auf Geldautomaten und Foyers verlagert. Besonders Geldautomatensprengungen nehmen zu und haben einen neuen Höchststand erzielt. Doch nicht nur die Anzahl der Sprengungen nimmt zu, die Täter gehen dabei auch immer skrupelloser vor. Besonders bei der Verwendung fester Explosivstoffe lässt sich ein sprunghafter Anstieg erkennen. Das stellt Banken und Finanzinstitute vor große Herausforderungen: Denn die Sprengung erfolgt bei dieser Vorgehensweise deutlich schneller als mit Gasgemisch. Für einen Tatvorgang mit Festsprengstoff benötigen professionelle Tätergruppen durchschnittlich nur ein bis fünf Minuten – die derzeitige Rekordzeit vom Betreten des Foyers bis zur erfolgreichen Sprengung liegt bei 38 Sekunden – mit verheerender Zerstörungskraft. Menschen in der Tatumgebung sind daher akut gefährdet. Banken und Finanzinstitute stehen somit in der Verantwortung, neben Mitarbeitenden, Kunden, Sach- und Geldwerten, auch Anwohner und Passanten durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zuverlässig zu schützen.

Neuer Kompass für eine Vielzahl an Richtlinien

Bisher gibt es in Deutschland weder ein bundesweit einheitlich beschlossenes Regelwerk noch gesetzliche Vorgaben für den sicheren Betrieb von Foyers und Geldautomaten. Das macht es für Finanzinstitute äußerst schwierig, den Überblick zu behalten, weshalb der Bedarf nach gesetzlichen Bestimmungen größer wird. Dass einheitliche Regelungen erfolgsversprechend sind, zeigen Deutschlands Nachbarländer: Durch die Einführung gesetzlicher Vorschriften und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Banken und der Polizei konnte nach Angaben des LKA Niedersachsen 2021 die Zahl der Sprengungen beispielsweise in den Niederlanden auf nur 14 und in Frankreich auf nur 27 Fälle reduziert werden.

Um auch in Deutschland einen gemeinsamen Konsens zu geeigneten präventiven Maßnahmen zu schaffen, hat das Bundesinnenministerium im November 2022 eine bundesweite Initiative gestartet: In Zusammenarbeit mit Vertretern von Banken, Versicherungsunternehmen sowie dem Bundeskriminalamt und verschiedenen Landeskriminalämtern wurde eine gemeinsame Erklärung mit Empfehlungen für die Absicherung von Geldautomaten und Foyers veröffentlicht. Diese rät neben organisatorischen Maßnahmen, Banknotenneutralisierungssystemen und mechanischen Schutzmaßnahmen auch konkret zu elektronischen sowie optischen Sicherheitslösungen. Dazu zählen Videoüberwachung und Einbruchmeldesysteme, sowie der Einsatz von Vernebelungstechnik.

Fest steht: Vereinzelte Maßnahmen sind nicht ausreichend. Banken benötigen ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das die oben genannten Empfehlungen berücksichtigt und Überfalle für Täter somit unattraktiv macht. Diese Lösungen setzen schon vor der Tat an, halten Bankräuber von der Durchführung der Sprengung ab, oder erschweren sie zumindest soweit, dass sich ein Zeitvorteil für die personelle Intervention ergibt.

Entwicklung Sprengungen Geldautomaten
Die Bedrohungslage durch die Sprengung von Geldautomaten in Deutschland verschärft sich immer mehr. Im Jahr 2022 wurde ein neuer Höchststand erreicht. Quelle: Statista /Landeskriminalamt 2023

Nachtverschluss erschwert das Tätervorhaben

Der Zugang zum Foyer oder Geldautomaten stellt die erste Hürde für die Täter dar. Auswertungen der Kriminalämter zeigen, dass sich Überfalle in der Regel nachts von 23:00 bis 6:00 Uhr ereignen. Auch der „Runde Tisch Geldautomatensprengungen“ empfiehlt: Selbstbedienungsfoyers sollten in diesem Zeitraum mechanisch verschlossen sein. Zeitgleich erfolgt auch die Aktivierung der Einbruchmeldeanlage und Videoüberwachungssysteme. Die Kombination aus Videotechnik und Künstlicher Intelligenz spielt für die Umsetzung dieser Maßnahme eine wesentliche Rolle. Sie dient nicht nur der Aufzeichnung für die spätere Überführung der Täter, sondern kann dank integrierter Videobildanalyse verdächtiges Verhalten frühzeitig erkennen. Herumlungernde Personen, die sich beispielsweise trotz Verschluss noch innerhalb des Foyers befinden, werden identifiziert und können so zum Verlassen aufgefordert werden – entweder aus der Ferne durch die verantwortliche Leitstelle oder vor Ort durch eine beauftragte Sicherheitsfirma.

Schnelle Intervention dank Videobildaufschaltung

Verschaffen sich Täter dennoch gewaltsam Zutritt zum Foyerbereich, ist rasches Handeln entscheidend. Schnellstmöglich erfolgt die Alarmierung beispielsweise über einen Magnetkontakt der Tür oder Bewegungsmelder im Foyer. Die Live-Bildübertragung erfolgt ereignisgesteuert über das jeweilige Bankennetz an die verantwortliche Leitstelle. Ein Mitarbeitender der Leitstelle schaltet sich per Video unmittelbar in die Filiale und führt eine qualifizierte visuelle Alarmverifikation durch. Beim Erkennen krimineller Handlungen erfolgt das Alarmmanagement gemäß des individuell vereinbarten Maßnahmenplans.

Neben der direkten Täteransprache kann in diesem Fall auch Vernebelungstechnik zum Einsatz kommen. Wird diese Maßnahme ausgelöst, strömt in Sekundenschnelle ein dichter und undurchsichtiger Sicherheitsnebel in das Foyer, schafft in Kombination mit einem Stroboskop Orientierungslosigkeit und drängt die Täter aus dem Foyer. Im Idealfall ist das Tatvorhaben somit beendet, bevor es begonnen hat. Auch weitere kritische Bereiche wie der Geldautomatenrückraum lassen sich auf diese Weise absichern.

Zeitvorteil durch neue Möglichkeiten der Automatisierung

Um noch schnellere Reaktionszeiten zu erzielen, können die Interventionsmaßnahmen anstatt durch die manuelle Alarmprüfung auch automatisch und unmittelbar ausgelöst werden. Auch hier erfolgt zu kritischen Zeiten der mechanische Verschluss der Zugangstüren zum Foyer. Beispielsweise kann Videotechnik mit Künstlicher Intelligenz durch einen Referenzbildabgleich prüfen, ob das Bankfoyer personenfrei ist und das System scharfschalten. Lösen innerhalb eines kurzen, zeitlichen Abstands mehrere Alarmkontakte im Foyer aus, wird das Vernebelungssystem aktiviert. Diese Form der automatisierten Foyersicherheit bietet einen Zeitvorteil gegenüber der manuellen Auslösung von Interventionsmaßnahmen – insbesondere bei Geldautomatensprengungen mit Festsprengstoff können diese Sekunden erfolgsentscheidend sein.

Fazit

Es ist und bleibt ein anhaltender Wettlauf zwischen Finanzinstituten und Bankräubern. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Banken die Absicherung ihrer Foyers und Geldautomaten zur Priorität machen. Das bedeutet auch, regelmäßig technologische Anpassungen vorzunehmen, um Tätern stets einen Schritt voraus zu sein. Auch wenn es in Deutschland zum aktuellen Stand noch keine konkreten Gesetze zur Absicherung von Foyers und Geldautomaten gibt, gilt: Banken und Finanzinstitute, die nach den aktuellen Empfehlungen handeln und auf ganzheitliche Konzepte setzen, können in der Regel nicht falsch in die Sicherheit ihrer Filialen und in den Schutz der Menschen investieren.